Sachverhalt | |
A. | |
Der Antrag der Instruktionskommission geht dahin:
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1. Es seien die von der Schatzungskommission für die in Abtretung fallenden Grundstücke festgesetzten Preise zu bestätigen;
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2. die Entschädigung für Minderwerth des Stalles sei auf 1,500 Fr. zu erhöhen.
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B. | |
Diesen Antrag hat Rekurrent angenommen; die Rekursbeklagte hat dagegen heute verlangt, daß der Rekurs als verspätet zurückgewiesen, eventuell die Entschädigung für Minderwerth angemessen reduzirt werde. ![]() | |
Erwägung 2 | |
Erwägung 3 | |
Demnach hat das Bundesgericht ![]() | |