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BGer 4A_336/2021 vom 23.08.2021
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
Tribunal federal
 
[img]
 
 
4A_336/2021
 
 
Verfügung vom 23. August 2021
 
 
I. zivilrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied,
 
Gerichtsschreiber Widmer.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
1. A.________ Limited,
 
2. B.________,
 
beide vertreten durch Rechtsanwalt Urs Boller,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
1. C.________ Limited,
 
2. D.________,
 
beide vertreten durch Rechtsanwältin Anya George und Rechtsanwalt Luka Groselj,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Beschwerderückzug,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Schiedsgerichts mit Sitz in Zürich vom 18. Mai 2021.
 
 
In Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführer ihre mit Eingabe vom 17. Juni 2021 gegen den Entscheid des Schiedsgerichts mit Sitz in Zürich vom 18. Mai 2021 erhobene Beschwerde mit Schreiben vom 21. Juli 2021 zurückgezogen haben;
 
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG);
 
dass die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1, 3 und 5 BGG);
 
dass bei der Bemessung der Gerichtskosten dem hohen Streitwert (Art. 65 Abs. 2 BGG) und dem relativ geringen Aufwand für das vorliegende Verfahren Rechnung zu tragen ist (Art. 66 Abs. 2 BGG);
 
dass die Beschwerdegegner mit Schreiben vom 11. August 2021 auf eine Parteientschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren verzichteten;
 
dass ihnen dementsprechend keine Parteientschädigung zuzusprechen ist (Art. 68 BGG);
 
 
verfügt das präsidierende Mitglied:
 
1.
 
Das Verfahren 4A_336/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Die Gerichtskosten von Fr. 5'000.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Schiedsgericht mit Sitz in Zürich schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 23. August 2021
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Das präsidierende Mitglied : Kiss
 
Der Gerichtsschreiber: Widmer