15. Auszug aus dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts i.S. E. gegen Ausgleichskasse und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) | |
H 162/05 vom 28. Dezember 2006 | |
Regeste | |
Art. 9 Abs. 2 lit. c AHVG; Art. 18 Abs. 1 AHVV: Beitragspflichtiges Erwerbseinkommen.
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Erwägung 4 | |
4.2 Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Dezember 2006 hat das Gesamtgericht entschieden, dass an der bisherigen Rechtsprechung nach dem Wechsel von der zwei- zur einjährigen Periode aus folgenden Gründen nicht festzuhalten ist. Gemäss Art. 9 Abs. 2 lit. c AHVG können zur Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit die eingetretenen und verbuchten Geschäftsverluste vom rohen Einkommen abgezogen werden. Der Bundesrat hat die Kompetenz, über diese Abzüge nähere Bestimmungen zu erlassen (Art. 182 BV; Art. 154 Abs. 2 AHVG). Nach Art. 18 Abs. 1 AHVV sind für die Ausscheidung und das Ausmass der ![]() ![]() ![]() |