87. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. F. AG (Beschwerde) | |
7B.67/2003 vom 31. Juli 2003 | |
Regeste | |
Art. 43 Ziff. 1 SchKG; Ausschluss der Konkursbetreibung für öffentlichrechtliche Forderungen.
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3.2.2 Auf Grund des Gesagten ist der strittige Anspruch entgegen der Auffassung der Vorinstanz als öffentlichrechtliche Forderung im Sinne von Art. 43 Ziff. 1 SchKG zu qualifizieren. Es trifft zwar zu, dass der Beschwerdeführerin während einer gewissen Zeit die Wahl offen stand, selbst jemanden mit dem Wegschaffen des Altholzes zu beauftragen, doch ändert das nichts daran, dass auch einer solchen Auftragserteilung der Zwang des von der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion erlassenen - hoheitlichen - Räumungsbefehls zu Grunde gelegen hätte. Die vorliegenden Umstände unterscheiden sich von dem durch das Bezirksgericht Zürich mit ![]() ![]() ![]() |