74. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. September 1990 i.S. H. c. Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich (Berufung) | |
Regeste | |
Fürsorgerische Freiheitsentziehung.
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Sachverhalt | |
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Das Bundesgericht heisst die Berufung gut.
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2. Soweit auf die Berufung eingetreten werden kann, erweist sie sich als begründet. Die Vorinstanz hat ihren Nichteintretensentscheid damit motiviert, dass wegen der Aussageverweigerung ![]() ![]() ![]() |