Regeste Sachverhalt Auszug aus den Erwägungen: 1. b) Gemäss Art. 85 lit. a OG beurteilt das Bundesgericht B ...
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59. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. September 1987 i.S. Hübscher und Mitbeteiligte gegen Regierungsrat des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
Regeste
Art. 85 lit. a OG; Finanzreferendum; Anfechtungsobjekt der Stimmrechtsbeschwerde.
Sachverhalt
Der Regierungsrat des Kantons Zürich bewilligte am 26. November 1986 einen Kredit von 1'300'000 Franken "für die Erneuerung der Hulfteggstrasse S-2, Steg-Risigrund, Gemeinde Fischenthal". Er betrachtete diese Ausgaben als gebunden.
Beat Hübscher und Mitbeteiligte erhoben am 7. Februar 1987 gestützt auf Art. 85 lit. a OG staatsrechtliche Beschwerde wegenVerletzung des Stimmrechts und stellten unter anderem den Antrag, es sei der Beschluss des Regierungsrates vom 26. November 1986 betreffend Ausbauprojekt Hulfteggstrasse, Abschnitt Steg-Risigrund, in der Gemeinde Fischenthal aufzuheben. Sie machten im wesentlichen geltend, als einmalige Aufwendung für den Ausbau der Strasse könne der Kredit nicht als gebundene Ausgabe deklariert werden.