59. Auszug aus dem Urteil vom 29. September 1976 i.S. X. gegen Y. und Appellationshof (II. Zivilkammer) des Kantons Bern | |
Regeste | |
Art. 4 BV; Arbeitsrecht.
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3. c) Wenn Art. 336b OR in Verbindung mit Art. 361 und 341 Abs. 1 OR den Arbeitnehmer gegen eine einseitige Kündigung des Vertrages schützt, welche die minimale Kündigungsfrist von einem Monat nicht berücksichtigt, so untersagt er den Parteien nicht, den Vertrag jederzeit durch gegenseitige Übereinkunft aufzuheben, wobei diese Übereinkunft selbst stillschweigend erfolgen kann, jedoch nicht vermutet werden darf und unzweifelhaft sein muss (OSER/SCHÖNENBERGER, Komm. zum OR, 2. A., N. 2 zu Art. 345 S. 1307; HUG, Das Kündigungsrecht, Diss. Zürich 1926, Band II, S. 38/9). Auf diese Art kann aber nicht vorgegangen werden, wenn es sich nicht darum handelt, das Arbeitsverhältnis wirklich zu beenden, sondern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einlädt, einen ![]() ![]() ![]() |